Team

Inklusive Betreuung für Kinder mit Behinderungen und besonderen Förderbedarf

Das „Kinnerhuus Sundy & Frank“ setzt sich mit seinen beiden pädgogischen Fachkräften dafür ein, besonders Kinder mit Behinderungen im Alter von 9 Monaten bis 8 Jahren individuell zu fördern und ihnen eine liebevolle Umgebung zu bieten, die ihre Entwicklung optimal unterstützt.

Ein Zuhause für kleine Entdecker

Dieser Abschnitt bietet Ihnen einen kurzen Überblick über die beiden pädagogischen Fachkräfte im Kinnerhuus.

Sundy Horn

  • Pädagogin (Bachelor of Social Education)
  • Fachkraft für Intergartion und Inklusion
  • Fachkraft für frühkindliche Entwicklungsberatung
  • Fachkraft für Kleinkindpädagogik
  • Qualifizierte Kindertagespflegeperson nach §43 SGB VIII

Frank Horn

  • Fachkraft für Intergration und Inklusion
  • Fachkraft für frühkindliche Entwicklungsberatung
  • Fachkraft für Kleinkindpädagogik
  • Sprachentwicklungsexperte
  • Qualifizierte Kindertagespflegeperson nach §43 SGB VIII

Living Puppets-Familie

  • Sprachförderer
  • Tröster
  • Kinderversteher

Verlässlichkeit, die auf Erfahrung und Herz basiert

Unsere zertifizierten pädagoischen Weiterbildungen, Sicherheitsstandards und Fachanerkennungen gewährleisten höchste pädagogische Betreuungsqualität und Vertrauen.

Inklusionsqualität zertifiziert

Unsere jeweilige Zertifizierung als Fachkräfte für Inklusion und Integration bestätigt unsere spezialisierte Expertise zur Betreuung für Kinder mit besonderen Bedürfnissen.

Pflegeerlaubnis nach §43 SGB VIII

Jeweils durch den Fachdienst Jugend und Familie des Kreises Schleswig-Flensburg erteilt, bescheinigt uns die jeweilige Pflegeerlaubnis nach §43 SGB VIII die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben für die inklusive Kinderbetreuung.

Mitgliedschaft in der Berufsvereinigung Kindertagespflege e.V.

Wir sind Vollmitglieder der Berufsvereinigung Kindertagespflege e.V. Wir nutzen die juristisch geprüfte Vorlage des Betreuungsvertrages der Berufsvereinigung Kindertagespflege e.V.

Sicherheits- und Hygienestandards

Wir verfügen jeweils über aktuelle Ausbildungen in Erster Hilfe am Kind für Mitarbeiter in Betreuungseinrichtungenüber Belehrungen nach §43 Infektionsschutz-gesetz (IfSG) sowie aktuelle Vorgaben der Unfallkasse Nord, Hamburg.